§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Massaro IT, Inh. Marco Massaro, Kirchenweg 2, 91056 Erlangen, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Massaro IT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Massaro IT erbringt IT-Dienstleistungen, Beratung, Support sowie ggf. Wartungsleistungen gemäß den jeweils geschlossenen Einzelverträgen (z.B. Dienstleistungsvertrag IT, Wartungsverträge).
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz, Pauschalpreis oder Wartungsentgelt.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Gelieferte Hardware und Lizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Massaro IT (Eigentumsvorbehalt).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass an den von Massaro IT betreuten Systemen keine administrativen Änderungen durch Dritte vorgenommen werden, die die Nachvollziehbarkeit der Konfiguration oder die Verantwortung von Massaro IT beeinträchtigen, sofern nicht vorher abgestimmt.
§ 5 Datensicherung und Verantwortung des Kunden
(1) Soweit zwischen den Parteien kein gesonderter schriftlicher Wartungsvertrag über Backup- und Monitoring-Leistungen besteht, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, für eine angemessene Datensicherung (Backups), deren regelmäßige Überprüfung und Wiederherstellungstests zu sorgen.
(2) Führt Massaro IT auf Wunsch des Kunden einzelne Maßnahmen im Zusammenhang mit Datensicherung (z.B. Einrichten eines Backup-Jobs) ohne Abschluss eines Wartungsvertrages durch, übernimmt Massaro IT damit keine dauerhafte Pflicht zur Überwachung oder Kontrolle der Backups.
(3) Schließen die Parteien einen separaten Wartungsvertrag (z. B. „Wartungsvertrag IT-Sicherheit & Verfügbarkeit“), gelten für die dort geregelten Leistungen die Bestimmungen dieses Wartungsvertrags vorrangig. Diese AGB gelten ergänzend.
§ 6 Haftung
(1) Massaro IT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Massaro IT beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Massaro IT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für Datenverluste besteht nur, soweit der Kunde sichergestellt hat, dass die betroffenen Daten aus ordnungsgemäßen, aktuellen Datensicherungen mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Ersatzpflicht beschränkt sich insoweit auf den Aufwand für die Wiederherstellung aus diesen Sicherungen.
§ 7 Verzug und Zurückbehaltungsrecht
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Massaro IT berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.
§ 8 Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartungsverträgen) ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen der Sitz von Massaro IT.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 07.02.2026